von Antje Dieckmann
Antragstellung für das Deutschlandticket im Schuljahr 2026/2027
Ab wann kann der Antrag gestellt werden?
Für alle Schülerinnen und Schüler, die eine staatlich anerkannte allgemeinbildende oder berufsbildende Schule ohne Arbeitgeber besuchen und deren Hauptwohnsitz in den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Stormarn, Segeberg, Pinneberg, Dithmarschen, Steinburg, Ostholstein, Nordfriesland oder Schleswig-Flensburg sowie den Städten Flensburg oder Neumünster liegt, können durch die Sorgeberechtigten bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler ab dem 07.05.2026 Anträge auf ein Deutschlandticket gestellt werden. Der Antrag ist online bis zum 20.06.2026 zu stellen. Für später eingehende Anträge kann eine Zustellung der Fahrkarte zum Beginn des Schuljahres 2026/2027 nicht sichergestellt werden.
Für wen kann ein Antrag gestellt werden?
Ein Antrag ist nur zu stellen, wenn eine Schülerin oder ein Schüler aktuell keine gültige Fahrkarte über das OLAV-Verfahren besitzt, zum Schuljahr 2026/2027 neu eingeschult bzw. umgeschult wird oder bei denen ein Umzug ansteht oder vollzogen wurde.
Für wen sollte kein Antrag gestellt werden?
Für Schülerinnen und Schüler, die bereits ein Deutschlandticket über das OLAV-Antragsverfahren erhalten haben und bei denen sowohl die Wohnadresse als auch die Schule gleichbleiben, ist kein neuer Antrag für das Schuljahr 2026/27 zu stellen. Die vorhandene Fahrkarte behält weiterhin ihre Gültigkeit und kann weiter genutzt werden. Die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten fordert ca. drei Wochen vor den Sommerferien per Mail alle Antragstellerinnen und Antragsteller aus dem Schuljahr 2025/26 auf, bestehende Daten aus dem Vorjahr zu bestätigen. Es ist zwingend notwendig diesen Datenabgleich durchzuführen, anderenfalls wird die bestehende Fahrkarte spätestens zum 31.07.2026 beendet.