Schulkonferenz beschließt BYOD-Konzept für das kommende Schuljahr

Informationen und Formulare hier zum Download

Liebe Eltern,

die Schulkonferenz vom 30. Mai 2022 hat der Einführung des Bring Your Own Device-Konzeptes, das im Laufe des Schuljahres in Zusammenarbeit zwischen Eltern, Schüler:innen, Lehrkräften und Schulleitung entstanden ist, zugestimmt.

Bring Your Own Device steht für den Ansatz, dass Schüler:innen ihre privaten digitalen Endgeräte (Tablets oder Laptops) mit zur Schule bringen, um digital (online und offline) damit zu arbeiten. Eine Neuregelung der bisher geltenden Regeln ist notwendig geworden, weil seit der Rückkehr in den Präsenzunterricht immer mehr Schüler:innen ihre Geräte mitbringen und im Unterricht nutzen wollen. Eine Verzahnung von Präsenz- und Onlineinhalten (z.B. über unsere Lernplattform itslearning) nimmt einen immer größeren Stellenwert ein, sodass wir ab dem kommenden Schuljahr mit dem vorliegenden Bring Your Own Device-Konzept weitere große Schritte in Sachen Digitalisierung am MDG gehen wollen.

Was bedeutet das nun für Sie als Eltern?

Ihr Kind geht im kommenden Schuljahr in…

  • Jahrgangsstufe 8: Ihr Kind darf ein digitales Endgerät (Tablet, Laptop) mit zur Schule bringen und dies als digitalen Heftersatz verwenden. Ein dauerhafter WLAN-Zugang wird nicht gewährt. Da es sich um eine freiwillige Nutzung handelt, werden im Schadens­fall oder bei Diebstahl keine Kosten von der Schule bzw. dem Schulträger übernommen. Bitte besprechen Sie mit Ihrem Kind den sorgsamen Umgang mit dem Gerät, v.a. auch auf dem Schulweg und während der Sportstunden und Pausen. Über­legen Sie ggf. auch, ob ein Spind im Schulgebäude angemietet werden soll (Infor­mationen dazu erhalten Sie im Sekretariat).

Die Nutzungsregeln müssen anerkannt und von Ihnen und Ihrem Kind unterschrieben werden. Füllen Sie dazu bitte das Formular „Nutzungsregeln BYOD Klasse 8“ (erhältlich auch im Sekretariat) aus und lassen Sie dies im Sekretariat abgeben. Schüler:innen, von denen uns das ausgefüllte Formular bis spätestens zu den Herbstferien noch nicht vorliegt, werden wir auf­fordern, das Gerät zu Hause zu lassen.

  • Jahrgangsstufe 9: Ihr Kind darf ein digitales Endgerät (Tablet, Laptop) mit zur Schule bringen und dies als digitalen Heftersatz, Rechercheinstrument etc. verwenden. Ein dauerhafter WLAN-Zugang wird auf Antrag (erhältlich auch im Sekretariat) gewährt. Da es sich um eine freiwillige Nutzung handelt, werden im Schadensfall oder bei Diebstahl keine Kosten von der Schule bzw. dem Schulträger übernommen. Bitte besprechen Sie mit Ihrem Kind den sorgsamen Umgang mit dem Gerät, v.a. auch auf dem Schulweg und während der Sportstunden und Pausen. Über­legen Sie ggf. auch, ob ein Spind im Schulgebäude angemietet werden soll (Infor­mationen dazu erhalten Sie im Sekretariat).

Die Nutzungsregeln müssen anerkannt und von Ihnen und Ihrem Kind unter­schrieben werden. Füllen Sie dazu bitte das Formular „Nutzungsregeln BYOD Klasse 9“ (erhältlich auch im Sekretariat) aus und lassen Sie dies im Sekretariat abgeben. Schüler:innen, von denen uns das ausgefüllte Formular bis spätestens zu den Herbstferien noch nicht vorliegt, werden wir auffordern, das Gerät zu Hause zu lassen.

  • Jahrgangsstufe E-Q2: Das Mitbringen eines digitalen Endgeräts (Tablet, Laptop) ist ab dem kommenden Schuljahr für unsere Oberstufenklassen verpflichtend. Ein dauer­hafter WLAN-Zugang wird auf Antrag (erhältlich auch im Sekretariat) gewährt. Da es sich um eine verpflichtende Nutzung des privaten digitalen Endgeräts handelt, werden im Schadensfall oder bei Diebstahl Kosten vom Schulträger übernommen. Beachten Sie hierzu bitte die Regelungen im Dokument „Deckungsschutz Geräte BYOD in Schulen“. Bitte besprechen Sie mit Ihrem Kind auch den sorgsamen Umgang mit dem Gerät, v.a. auch auf dem Schulweg und während der Sportstunden und Pausen. Über­legen Sie ggf. auch, ob ein Spind im Schulgebäude angemietet werden soll (Infor­mationen dazu erhalten Sie im Sekretariat).

Die Nutzungsregeln müssen anerkannt und von Ihnen und Ihrem Kind unter­schrieben werden. Füllen Sie dazu bitte das Formular „Nutzungsregeln BYOD ab Klasse E“ (wird zum Schuljahresende auch über die Profillehrkräfte verteilt und ist auch im Sekretariat erhältlich) aus und lassen Sie dies bei der Profillehrkraft/ im Sekretariat abgeben. Auf diesem Formular vermerken Sie bitte auch das Gerät/ maximal die zwei Geräte, für die der Deckungsschutz durch den Schulträger gelten soll.

Hier finden Sie außerdem ein Dokument mit Mindestanforderungen, die das von Ihrem Kind mitgebrachte Gerät erfüllen soll. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als Schule keine Empfehlung für bestimmte Marken, Gerätetypen und Betriebs­systeme aussprechen dürfen. Bei Ihren Überlegungen in Bezug auf die Neuanschaffung eines Gerätes sollte auch eine Rolle spielen, welche Geräte bereits in der Familie vorhanden sind. Da die Lehrkräfte keine Expertinnen und Experten für alle verschiedenen Gerätetypen sind, steht im Vorder­grund, dass Ihr Kind das Gerät sicher bedienen kann.

Sollte die Anschaffung eines digitalen Endgeräts für Sie finanziell nicht möglich sein, stehen Leihgeräte zur Verfügung. Ein entsprechender Antrag ist über das Sekretariat erhältlich und wird anschließend vom Schulträger geprüft bzw. genehmigt.

Sollten sich Fragen ergeben, wenden Sie sich bitte an unsere Koordinatorin für Digitalität, Frau Conrad (eva-maria.conrad[at]schule-sh.de).


Herzliche Grüße,
Jan Ullrich, Schulleiter

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