Schülerfahrkarten

Für welche Schülerinnen und Schüler muss zum Schuljahr 23/24 ein neuer Antrag gestellt werden?
Schulkinder mit Wohnsitz in den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn:
Für alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler ist voraussichtlich ab 15.05.2023 für das Schuljahr 2023/24 ein neuer Antrag über das Online-Antragsverfahren zu stellen. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, für die bereits in den vorherigen Schuljahren 2021/22 oder 2022/23 eine Schülerfahrkarte über das Online-Antragsverfahren bewilligt wurde.

Was gilt für Schülerinnen und Schüler, die bereits im letzten Schuljahr eine Schülerfahrkarte über OLAV erhalten haben?Auch für Schülerinnen und Schüler, die bereits im letzten Schuljahr eine Fahrkarte über das OLAV-Antragsverfahren erhalten haben, muss zum Schuljahr 23/24 ein neuer Antrag gestellt werden. Die alte Fahrkarte sollte nach Möglichkeit an die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten zurückgeschickt werden.

Stand: 08. Mai 2023

 

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