Fahrkartenanträge für das SJ 2022/23

Ab dem 28.03.2022 kann für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Segeberg und Stormarn, die im kommenden Schuljahr 2022/23 neu eine Schule besuchen (Einschulung oder Schulwechsel), über das OLAV-Antragsverfahren ein Antrag auf Übernahme der Beförderungskosten zur Schule gestellt werden.

Für Schülerinnen und Schüler, für die bereits im Schuljahr 2021/22 ein Antrag über das OLAV-Antragsverfahren gestellt wurde und bei denen sowohl die Wohnadresse als auch die Schule gleichgeblieben sind, ist kein neuer Antrag für das Schuljahr 2022/23 zu stellen.
Die Zentrale Stelle fordert alle Antragstellerinnen und Antragsteller aus dem Schuljahr 2021/22 ca. drei Wochen vor den Sommerferien auf, bestehende Daten aus dem Vorjahr zu bestätigen.

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