Mittelstufe

Allgemeine Information

Die Mittelstufe umfasst die Klassenstufen 7 bis 10. Mit dem Übergang in die 7. Jahrgangsstufe werden die Klassen aus pädagogischen und organisatorischen Gründen neu zusammengestellt. Diese Neuzusammensetzung geschieht i. d. R. mit Ausnahme der Musikklasse. Für die Schülerinnen und Schüler ergibt sich so die Möglichkeit weitere bzw. neue Kontakte zu knüpfen und sich in ihrer Sozial- und Selbstkompetenz weiterzuentwickeln. Dabei versuchen wir, möglichst reine Sprachklassen Französisch/Latein zu bilden.

Zur Festigung der neuen Klassengemeinschaft findet im ersten Quartal eine erlebnispädagogische Fahrt mit der neuen Klassenleitung statt. I. d. R. erhalten die Klassen im 7. Jahrgang auch noch für ein Halbjahr eine Kompetenzstunde.

Als Unterrichtsfächer kommen in der Mittelstufe neben der 2. Fremdsprache (Französisch oder Latein) Physik, Chemie, Informatik und Wirtschaft/Politik hinzu.

Außerdem gibt es mit dem Wahlpflichtbereich ein neues Aufgabenfeld. Zum Wahlpflichtbereich finden Sie gesonderte Informationen im Abschnitt Wahlpflichtunterricht. Die Wahl eines Wahlpflichtkurses für die Klassenstufen 9 und 10 findet nach ausführlicher Vorstellung im zweiten Schulhalbjahr der 8. Klasse statt.

Von besonderer Bedeutung ist ebenfalls das Betriebspraktikum in Klassenstufe 10, das verpflichtend zu absolvieren ist. Hierzu finden Sie Informationen unter "Betriebspraktikum" im Bereich "Lernen" auf dieser Homepage. Natürlich informieren wir alle Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern ausführlich und rechtzeitig.

Ebenfalls an Bedeutung gewinnt die Frage des Unterrichtes im Fach Religion bzw. Philosophie. Dazu ist auf der Grundlage der geltenden rechtlichen Bestimmungen anzumerken:  Religion ist „ordentliches Lehrfach“ (vgl. Schulgesetz SH, § 7) für diejenigen, die einer der beiden großen christlichen Kirchen angehören. I. d. R. wird davon ausgegangen, dass Schülerinnen und Schüler den Religionsunterricht ihrer Konfession erhalten sollen, alle anderen nehmen am Philosophieunterricht teil. Wünschen Sie als Eltern eine andere Regelung, d. h. konfessionsabweichenden Religionsunterricht bzw. Philosophieunterricht,  so müssen Sie Ihre Entscheidung schriftlich mitteilen. Schülerinnen und Schüler, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, gelten als religionsmündig und können eine Entscheidung eigenständig vornehmen. Diese Entscheidung muss aus organisatorischen Gründen jeweils rechtzeitig vor Beginn eines neuen Schuljahr vorgenommen werden und gilt für das gesamte Schuljahr.

 

 

Wahlpflichtunterricht

Für die Klassenstufen 9 und 10 ist ein Wahlpflichtbereich vorgesehen. Der Unterricht umfasst i. d. R. 2 x 60 Minuten. Gemeinsam mit Vertreter/innen der Eltern und Schüler haben Lehrkräfte und die Mittelstufenleitung lange an der Entwicklung der Struktur dieses neuen Bereiches gearbeitet, weil wir den Wunsch hatten, dass neben dem Angebot der 3. Fremdsprache auch Inhalte in diesem Bereich berücksichtigt werden, die eine altersgemäße Auseinandersetzung mit persönlich bedeutsamen Themen und Fragestellungen ermöglichen und die Selbstkompetenz fördern. Außerdem möchten wir den individuell verschiedenen Interessen der Schüler und Schülerinnen gerecht werden und Themen anbieten, die in den anderen, „tradierten“ Unterrichtsfächern weniger Bedeutung haben. Die Inhalte wechseln zum Teil und werden auf der Grundlage von Evaluationen und Erfahrungen ständig weiterentwickelt. Wir hoffen, dass die Interessen unserer Schülerinnen und Schüler Berücksichtigung finden.

Folgende Schwerpunktsetzung hat sich ergeben:

 

A

B

C

D

 

ästhetischer Bereich

sprachlicher Bereich

naturwissenschaftlicher Bereich

gesellschaftswissenschaftlicher Bereich

Inhaltliche Gestaltung

Darstellendes Spiel unter Berücksichtigung von Kunst und Musik

oder Kunst mit verschiedenen Schwerpunkten

oder Vom Design zur Fertigung mit dem Fokus auf der Gestaltung textiler Produkte

Französisch
 
Latein

(Italienisch)

 

 

Angewandte Naturwissenschaften: vier halbjährige Angebote aus Astronomie, Informatik/Robotik, Biologie, Chemie und Physik

oder Multimedial mit den Schwerpunkten Radio, Webdesign, Programmierung mit Scatch

Menschsein Heute mit verschiedenen Schwerpunkten, z. B.  Mensch und Mitmensch, Mensch und Geschichte, Mensch und Psyche, Mensch und Wirtschaft  

 

Die Schülerinnen und Schüler wählen den Schwerpunktbereich für zwei Jahre. Für die Leistungen im Wahlpflichtunterricht gibt es, so wie in jedem Unterricht, Bewertungen und Noten. Seit dem Schuljahr 2018/19 erhält jeder Kurs ein Halbjahr lang Unterricht im Bereich Medienkompetenz ("Fit am PC"). 

Im Schuljahr 2023/24 gibt es folgende Kurse: 

9. Jahrgang: Multimedial, Darstellendes Spiel, Angewandte Naturwissenschaften, Menschsein heute

10. Jahrgang:  Multimedial, Vom Design zur Fertigung, Angewandte Naturwissenschaften, Menschsein heute

 

Klassenfahrten als Austausch- und Begegnungsfahrt

Perspektivwechsel als Klassenfahrt  

 

Bereits seit 2001 führen wir regelmäßig mit den 9. und 10. Klassen Austausch- oder Begegnungsfahrten durch – statt einer regulären Klassenfahrt geht es vorwiegend in mittel- und osteuropäische Länder wie Slowenien, Kroatien, Polen oder Rumänien.

„Junge Menschen brauchen die Möglichkeit, ein Bewusstsein für kulturelle Unterschiede zu entwickeln und zu erlernen. Für unterschiedliche Kulturmodelle und Kulturkategorien. Und sie müssen erleben, dass unsere, die nordeuropäische Perspektive, nur ein von vielen ist.

Jedes größere Unternehmen muss sich heut mit kultureller Vielfalt auseinandersetzen, Menschen mit interkultureller Kompetenz haben einen klaren Vorteil. Nicht nur im Job, sondern im Leben ganz allgemein. […]“

Bei diesem Kulturaustausch leben und wohnen unsere Schülerinnen und Schüler für 1 Woche in der Familie des jeweiligen Austauschpartners. Beim Gegenbesuch wohnen die Austauschpartner ebenso in den Familien der Schülerinnen und Schüler. Neben einem umfangreichen und vielseitigen Programm zählen Unterrichtsbesuche und ein gemeinsames Projekt zum Programm des Austauschs.

„Interkulturelle Kompetenz ist nicht gleichzusetzen mit Anpassung! Es ist vielmehr die Fähigkeit, sich in fremden Kulturen so zu verhalten, dass der andere meine Absichten richtig verstehen kann und dass ich selbst das Verhalten meines Gegenübers auch richtig interpretiere. […]“

 

Begegnungsfahrten stellen für Klassenfahrten in der Mittelstufe eine Alternative dar. Diese führen unsere Schülerinnen und Schüler mit Jugendlichen aus Osteuropa an einem dritten Ort zusammen, z. B. führen solche Fahrten nach Kreisau (Polen).

 

Für Schülerinnen und Schüler, die Französisch lernen, besteht ein weiteres Angebot: Neben dem Kulturaustausch mit der Klasse können sie individuell neben dem Austausch mit der Klasse nutzen können, ist ein Sprachaustausch nach Nantes (Frankreich) möglich.

Zitate von: Caroline Link; Regisseurin („Jenseits der Stille“, „Nirgendwo in Afrika“) in: „95 Anschläge. Thesen für die Zukunft“ hrsg. v. F. v. Bünau und H. Hückstädt. Frankfurt/M. 2017.

 

Weitere Informationen zu pädagogischen Zielen, Kosten, Organisation u. a. sind im Fahrtenkonzept festgelegt.

Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus

Auch in der Mittelstufe ist die Zusammenarbeit zwischen den Eltern und den Lehrkräften wichtig. Sie ändert sich jedoch in dem Maße, in dem die Schülerinnen und Schüler von Kindern zu Jugendlichen werden, d. h. in dem Maße, in dem sie pubertieren. In dieser Zeit suchen die Jugendlichen IHRE eigenen Wege und Methoden, sie suchen ihre Schwerpunkte und Bedeutsamkeiten und versuchen sich mitunter an den vorgegebenen Regeln, Mustern und Vorbildern. In diesem Entwicklungsfeld ändert sich natürlich auch das Verhältnis zu den Eltern und zu allen Akteuren der Schule. Mitunter scheint der Informationsfluss zwischen dem Elternhaus und der Schule zu versiegen oder er wird sehr sporadisch. Es ist eine natürliche Herausforderung für alle Beteiligten, auch für die betroffenen Eltern und Lehrkräfte, mit diesem veränderten Verhalten umzugehen.

Es kann also nur sinnvoll sein, wechselseitig aufeinander zuzugehen und immer davon auszugehen, dass der Kommunikations- und Informationsfluss ohne absichtliches Verschulden eines Partners stockte. Eltern tun gut daran, nicht abzuwarten, sondern interessiert nachzufragen, dem eigenen Kind und den Lehrkräften Interesse zu beweisen und stets Verständnis zu zeigen. Eltern sollten gerade in der Mittelstufe die Elternversammlungen als aktives Diskussionsforum mit anderen, ebenfalls von der „Pubertät betroffenen“ Eltern begreifen und für individuelle Nachfragen die Elternsprechtage oder gesonderte Elternberatungen nutzen.

Auch bei Schwierigkeiten oder Leistungsabfällen sind Gelassenheit und helfende Maßnahmen gefragt. Erfahrungsgemäß hilft das Zusammenspiel von elterlichen Erfahrungen mit dem eigenen Kind und den schulischen Beratungs- und Fördermöglichkeiten. An dieser Stelle müssen Elternhaus und Schule „Hand in Hand zum Wohle des einzelnen Jugendlichen arbeiten“. Unsere Schule bietet neben zahlreichen Förderungsmöglichkeiten auch diverse Beratungsangebote, eine Übersicht finden Sie im Bereich "Schülerinfo" auf dieser Homepage.

Versetzungsbestimmungen

Mit Beginn des Schuljahres 2019/20 ist eine neue Landesverordnung über die Sekundarstufe der Gymnasien  (Schulartverordnung Gymnasien - SAVOGym) in Kraft getreten.

Kernpunkte der SAVOGym gültig ab 01.08.2019 (Neuerungen sind kursiv dargestellt):

Das Aufsteigen in die Jahrgangstufe 8 und 9 erfolgt ohne Versetzungsbeschluss. Ein Vorbehalt kann beschlossen werden

  • bei zwei (oder mehr) 5en oder einer 6 ODER
  • wenn in der Fächergruppe D, M, E kein Notendurchschnitt von 4,0 erreicht wird

Gelangt die Klassenkonferenz zu der Auffassung, dass die erfolgreiche Mitarbeit in der folgenden Jahrgangsstufe aufgrund erheblicher fachlicher Mängel nicht zu erwarten ist, erfolgt der Aufstieg in die Stufen 8 und 9 unter dem Vorbehalt, dass die Schülerin oder der Schüler zum Schulhalbjahr in die die zuvor besuchte Jahrgangsstufe zurücktreten muss, wenn zu diesem Zeitpunkt (= Schulhalbjahreswechsel) weiterhin erhebliche fachliche Mängel gegeben sind, die einer erfolgreichen Mitarbeit entgegenstehen. Mit der Entscheidung über den Aufstieg unter Vorbehalt gehen Fördermaßnahmen einher. Hat eine Schülerin oder ein Schüler aufgrund der Empfehlung ein Schuljahr oder aufgrund des nicht erfolgreichen Aufstiegs unter Vorbehalt ein Schulhalbjahr wiederholt und die Klassenkonferenz gelangt zu der Auffassung, dass eine erfolgreiche Mitarbeit aufgrund erheblicher fachlicher Mängel im folgenden Schuljahr nicht zu erwarten ist, ist die Schülerin oder der Schüler in die nachfolgende Jahrgangsstufe der Gemeinschaftsschule schrägversetzt. Diese Schrägversetzung wird schriftlich begründet und den Eltern gemeinsam mit dem Zeugnis übermittelt.

Das Wiederholen der Jahrgangstufe soll beschlossen werden

  • bei mehr als zwei 5en bzw. einer 6 UND wenn in der Fächergruppe D, M, E kein Notendurchschnitt von 4,0 erreicht wird ODER
  • bei mehr als drei 5en oder mehr als einer 6

Am Ende der 9 und 10. Jahrgangstufe erfolgt die Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 bzw. in die Einführungsphase der Sekundarstufe II. Eine Schülerin oder ein Schüler ist versetzt, wenn

  1. die Leistungen im Zeugnis insgesamt in nicht mehr als einem Fach schlechter als ausreichend und in keinem Fach mit ungenügend benotet wurden (d.h. max. eine 5, keine 6) UND
  2. in der Fächergruppe D, M, E mindestens ein Notendurchschnitt von 4,0 erzielt wurde; d. h. eine 5 in der Fächergruppe ist möglich, muss aber durch eine 3 (oder besser) in der Fächergruppe ausgeglichen werden.

Schülerinnen und Schüler, die nicht versetzt sind, wiederholen die Jahrgangsstufe 9/10. Die Wiederholung ist einmal möglich. Mit der Versetzung in die Jahrgangstufe 10 erwerben die Schülerinnen und Schüler den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss, mit der Versetzung in die Einführungsphase der Sekundarstufe II den mittleren Schulabschluss. 

Die vollständige Fassung der neuen SAVOGym finden Sie hier.

Ratgeber Schulrecht

Im Folgenden sind die für die Mittelstufe wichtigsten schulrechtlichen Verordnungen und Erlasse bzw. schulrechtlichen Bestimmungen aufgeführt:

Landesverordnung über die Sekundarstufe I der Gymnasien (Schulartverordnung Gymnasien - SAVOGym)

Landesverordnung über die Erteilung von Zeugnissen, Noten und anderen ergänzenden Angaben in Zeugnissen (Zeugnisverordnung ZVO)

Anzahl und Art der Leistungsnachweise in der Primar- und Sekundarstufe I (Erlass)

Kontakt

Marion-Dönhoff-Gymnasium Mölln

Mittelstufenkoordinatorin: Sandra Bekurs

Auf dem Schulberg 1

23879 Mölln

Tel: 04542 / 8388 - 0

E-Mail: sandra.bekurs@schule-sh.de