Können Sie das lesen?

Quelle: https://www.legasthenie.at/koennen-sie-das-lesen-wie-es-ist-als-legasthener-mensch-zu-lesen/

Daniel Britton hat diese Schrift („Dyslexia“) entwickelt, um ein besseres Verständnis für Legastheniker zu vermitteln.

LRS/Legasthenie - was ist das?

Dem internationalen Klassifikationsschema ICD-10 der Weltgesundheits- organisation (WHO) zufolge liegt eine Lese-Rechtschreib-Störung vor, wenn anhaltende, eindeutige Schwächen im Lesen und Rechtschreiben nicht auf eine fehlende Beschulung, das Entwicklungsalter, eine unterdurchschnittliche Intelligenz, psychische Erkrankungen oder Hirnschäden zurückzuführen sind.

Quelle: https://www.bvl-legasthenie.de/legasthenie.html

Legasthenie wird vermutet – was dann?

Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6, deren Rechtschreib- und Leseleistungen so ausfallen, dass die Lehrkräfte eine Legasthenie vermuten, gilt, dass sie, nach Absprache mit den Eltern, Förderstunden wahrnehmen. Die LRS-Fachkraft lernt die Kinder im Förderunterricht kennen und prüft, ob die Schülerinnen und Schüler die Voraussetzungen erfüllen, um getestet zu werden (LRS als Teilleistungsschwäche).

Sowohl der Rechtschreibtest als auch der Intelligenztest werden vor Ort durch die LRS-Fachkräfte im Mai und Dezember durchgeführt.

Externe Legasthenietests - wie gehen wir damit um?

Externe Legasthenietests aus kinderpsychologischen Praxen können, je nach Art, als Grundlage für die Klassenkonferenz dienen. Die Diagnose „Lese-Rechtschreib-Schwäche“ ist keine medizinische, sondern eine pädagogische. Das bedeutet, dass letztendlich die Klassenkonferenz über die Anerkennung der Teilleistungsschwäche befindet.

Die Richtlinien für das Land Schleswig-Holstein finden Sie unter dem Link https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/S/schulrecht/Downloads/Rechtsquellen/LRS_Handreichung_Notenschutz.pdf?__blob=publicationFile&v=1

 

Legasthenie am MDG - wie geht es weiter?

Für durch einen entsprechenden Test anerkannte Legastheniker erteilen wir in der 5. und 6. Jahrgangsstufe eine wöchentliche Förderstunde von jeweils 60 Minuten. In der Regel findet diese Stunde nach der Mittagspause statt. Die Teilnahme an den Förderstunden ist für diese Schülerinnen und Schüler verbindlich.

Für die anerkannten LRS-Schüler gilt, dass ihre Rechtschreibleistungen in Deutsch, aber auch in den Fremdsprachen, nicht in die jeweilige Fachnote eingehen, wenn sie schlechter als „ausreichend“ sind. Die entsprechende Zeugnisbemerkung für die Jahrgänge 5-9 lautet:

„Die Rechtschreibleistungen entsprechen nicht den Anforderungen; sie sind in den Fachnoten nicht enthalten. Es wurde eine Lese-Rechtschreib-Schwäche förmlich festgestellt.

Bei offenen Fragen sprechen Sie uns gerne an!
Ihre LRS-Fachkräfte Elodie Clair und Anja Vestweber

Wussten Sie eigentlich, dass Ihr Kind in bester Gesellschaft ist?