Legasthenie-Förderung

Anerkannte Legasthenie

Für durch einen entsprechenden Test anerkannte Legastheniker*innen bieten wir in der 5. und 6. Jahrgangsstufe eine wöchentliche Förderstunde von jeweils 45 Minuten. In der Regel wird diese Stunde nach der Mittagspause erteilt. Die Teilnahme an den Förderstunden ist für diese Schüler*innen verbindlich. Gearbeitet wird in diesen Stunden vorrangig mit dem Material: Ute Livonius, Intelligente LRS-Schüler – Lernprogramm. Grundlagen und Regeln verstehen und üben. Hamburg, AOL-Verlag, 2014, aber auch mit Spielen und Bewegungsübungen.

Für die anerkannten LRS-Schüler*innen gilt, dass ihre Rechtschreibleistungen in Deutsch, aber auch in den Fremdsprachen, nicht in die jeweilige Fachnote eingehen, wenn sie schlechter als „ausreichend" sind. Die entsprechende Zeugnisbemerkung für die Jahrgänge 5-9 lautet: „Die Rechtschreibleistungen entsprechen nicht den Anforderungen; sie sind in den Fachnoten nicht enthalten. Es wurde eine Lese-Rechtschreib-Schwäche förmlich festgestellt."
Die Grundlage bietet hier der Erlass des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein vom 03. Juni 2013.

Legasthenie wird vermutet – was dann?

Für Schüler*innen der Klassen 5 und 6, deren Rechtschreib- und Leseleistungen so ausfallen, dass die Lehrkräfte eine Legasthenie vermuten, gilt, dass sie, nach Absprache mit den Eltern, ebenfalls die Förderstunden wahrnehmen und zum nächstmöglichen Termin am Testverfahren an unserer Schule teilnehmen. Auch in diesem Fall ist die Teilnahme an den Förderstunden dann Pflicht.
Sobald diese Teilnahme vereinbart worden ist, gilt für diese Schüler*innen, dass auch ihre Rechtschreibleistungen in den entsprechenden Fächern nicht in die Fachnoten eingehen, sobald sie schlechter als „ausreichend" sind. Die entsprechende Zeugnisbemerkung lautet: „Die Rechtschreibung entspricht nicht den Anforderungen und ist in den Leistungsbewertungen nicht enthalten. Es läuft das Verfahren zur förmlichen Anerkennung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche."

Alle Schüler*innen der 5. und/oder 6. Klasse, deren Eltern es wünschen und die noch nicht getestet worden sind, werden an unserer Schule auf Legasthenie getestet.Der Testtermin liegt nach den Osterferien des Schuljahres.

Empfohlene Ratgeber:
  • Handreichungen für Eltern von Kindern/Jugendlichen mit einer Legasthenie, hg. vom Bun-desverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. c/o EZB Bonn.  
  • Ute Livonius, Intelligente LRS-Schüler, Ratgeber für Eltern, AOL-Verlag, Hamburg 2014
  • LRS, Legasthenie & Co, Ein Ratgeber für Eltern, Lehr- und Förderkräfte rund um das Thema Lesen und Schreiben, Verlag Mildenberger, Offenburg
Hier findet man diese Darstellungen als Download.