Orientierungsstufe

Das pädagogische Konzept

Lesen Sie alles über das pädagogische Konzept der Orientierungsstufe am MDG Mölln.

Elterninformationen für die zukünftigen 5. Klassen (SJ 2024/25)

Beratungstermine bei abweichender Schulübergangsempfehlung

Liebe Eltern der aktuellen 4. Klassen

Sollte Ihr Kind mit dem Halbjahreszeugnis eine Gemeinschaftsschulempfehlung von Seiten der Grundschule bekommen, muss vor der Anmeldung an einem Gymnasium ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit der Aufnahmeschule stattfinden.

Diese Gespräche werden im Februar 2024 in unserer Schule durchgeführt werden. Bitte bringen Sie ihr Kind und die letzten beiden Zeugnisse mit zu dem Gespräch.

Die Gesprächstermine für individuelle Schullaufbahnberatungen werden ausschließlich online über unser Online-Buchungssystem vereinbart. Nutzen Sie hierfür folgenden Link:

ab 27. Januar 2024:
https://www.terminland.de/mdg.schule.moelln


Herzliche Grüße,
Antje Dieckmann
Orientierungsstufenkoordinatorin

Die Broschüre "Welche Schule für mein Kind?" kann eine hilfreiche Unterstützung sein, eine gute Entscheidung für die Schullaufbahn Ihres Kindes zu treffen.

Stand: 28.01.2024

Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2024/25

Liebe Eltern der zukünftigen 5. Klassen,

wenn Sie Ihr Kind für die 5. Klasse bei uns anmelden möchten, kommen Sie bitte (allein) während des Anmeldezeitraums von Mo., 19.02. - Mi., 28.02.2024 in die Schule.


Bitte bringen Sie für die Anmeldung folgende Formulare und Unterlagen - ausgefüllt - mit in die Schule:

  • Schüleraufnahmebogen und Datenschutzerklärung
  • Anmeldeschein mit Schulübergangsempfehlung
  • Kopie der beiden letzten Zeugnisse
  • Geburtsurkunde
  • Passfoto
  • Impfausweis (zum Nachweis der Masernimpfung)
  • ggf. Lernplan
  • ggf. Unterlagen zur sonderpädagogischen Förderung
  • ggf. LRS-Bescheinigung
  • ggf. Schwimmpass

Möchte Ihr Kind in die Bläserklasse aufgenommen werden? Dann füllen Sie bitte auch folgende Unterlagen zuhause aus und bringen diese mit:


Antje Dieckmann
Orientierungsstufenkoordinatorin

Stand: 17.01.2024

Die Patenschüler*innen

Um euch als "Neulingen" den Start an unserer Schule zu erleichtern, bilden wir in jedem Schuljahr bis zu drei Patenschüler*innen pro Klasse aus, die euch in den ersten Tagen, Wochen und Monaten mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Wenn ihr in die 5. Klasse kommt, sind die Patenschüler*innen im 9. Jahrgang, sie gehören also schon fast zu den "Großen", können sich aber selbst immer noch sehr gut an den Tag ihrer Einschulung bei uns erinnern.
In einem ca. 6-stündigen Workshop machen wir die Patenschüler*innen fit und planen gemeinsam, wie und an welchen Stellen sie euch sinnvoll begleiten und unterstützen können.

In diesem Schuljahr haben sich unsere aktuellen Patenschüler*innen etwas ganz Besonderes für die 5. Klassen überlegt. Sie haben Videos gedreht, in denen sie euch unsere Schule auf vielfältige Arte und Weise zeigen.

Was eure zukünftigen Patenschüler*innen für euch planen werden, bleibt natürlich noch geheim :-).

Stand: 05.01.2023

Kennenlernfahrt

Die Kennenlernfahrt, die im Fahrtenkonzept als Teils  Schulprgramms beschlossen wurde, findet in den Monaten September oder Oktober statt. Sie wird von der Schule organisiert. Alle Schülerinnen und Schüler fahren für drei Tage mit ihren Klassen, den Klassenleitungen und ihren beiden Paten (Schülerinnen und Schüler aus den 9. Klassen) nach Dreilützow. Dort erleben sie gemeinsam ein abwechslungsreiches Programm (z. B., Floßbau, Bogenschießen, Klettergarten u. a.), sodass sie einander kennenlernen, Vertrauen zueinander entwickeln und Beziehungen aufbauen können.

Das Schloss Dreilützow

Das Schloss Dreilützow bei Schwerin

 

Ob uns unser Floß auch trägt?

Floßbau

Fremdsprachenwahl

Mit Beginn der 7. Klassenstufe kommt die 2. Fremdsprache hinzu. Hier können die Kinder nach der Teilnahme an Schnupperstunden zwischen den Fächern Latein und Französisch wählen. Zur Information der Eltern veranstalten wir im 2. Schulhalbjahr der 6. Klassenstufe einen gesonderten Eltern-Informationsabend zur 2. Fremdsprache. Anschließend stehen Ihnen die entsprechenden Lehrkräfte noch für individuelle Beratungen zur Verfügung. Durch dieses mehrschrittige Verfahren hoffen wir, dass alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule die Fremdsprache finden, die Ihnen am meisten liegt und am besten gefällt.

Individuelle Förderung

Neben den unterrichtlichen Fördermaßnahmen, den Förderstunden für Schülerinnen und Schüler mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche und im Bereich „Deutsch als Zweitsprache“ haben wir auch für begabte und besonders interessierte Schülerinnen Förderbausteine sowie das Enrichmentprogramm und unsere „Mini-Akademie“.

Im Enrichmentprogramm bieten wir Schülerinnen und Schülern ein vielfältiges Angebot zusätzlicher Kurse in der Region an.

In der „Mini-Akademie“ haben im Bereich Deutsch das Zeitungsprojekt, im Bereich Mathematik besondere Wettbewerbe, und im Bereich Informatik einen Programmierkurs.

Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus

Der Zusammenarbeit der Eltern und der Lehrkräfte messen wir an unserer Schule große Bedeutung bei. Dies ist vor allem darin begründet, dass die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler an der weiterführenden Schule nach einer Phase der Eingewöhnung in der Selbstkompetenz mit einer deutlich steigenden Selbstständigkeit zeigt. Diese Entwicklung von zunehmender Selbstständigkeit, Planung und Selbstbestimmung ist sehr wünschenswert und ein Erfolgsfaktor für gutes Lernen. Aber auch Eltern müssen die Eingewöhnung an der weiterführenden Schule und diese Veränderungen im Selbstmanagement ihrer Kinder produktiv begleiten. Die zumeist kleineren Grundschulen vermitteln ihnen vermeintlich mehr Sicherheit und Einblick in den kindlichen Alltag. Nun erleben die Eltern einerseits ein größeres Schulsystem und andererseits ein zunehmend selbstständigeres Kind. Daher kommt der Kommunikation von Eltern und Lehrkräften zum Informationsaustausch und zum gegenseitigen Erklären ihrer Perspektiven auf den kindlichen Alltag große Bedeutung zu.

Natürlich geht mit dem Eingewöhnungsprozess und mit der Progression schulischen Lernens am Gymnasium auch einher, dass die Anforderungen auf der kognitiven und auf der motivationalen Ebene sowie auf der Ebene des Selbstmanagements nicht immer und automatisch von allen Schülerinnen und Schülern sofort in optimaler Weise erfüllt werden. Diese Erfahrung ist mitunter auch Kommunikationsanlass, den Eltern und Lehrkräfte zugleich und gemeinsam aufgreifen können. Sowohl Eltern als auch Lehrkräfte dürfen und sollen aktiv aufeinander zu gehen, sich einander erklären und um Informationen bitten dürfen. Eltern und Lehrkräfte sind klug beraten, sich regelmäßig und wechselseitig zu kontaktieren. 

Versetzungsbestimmungen

Landesverordnung über die Sekundarstufe I der Gymnasien

(Schulartverordnung Gymnasien - SAVOGym) vom 21. Juni 2019

§ 7 Orientierungsstufe

(1) In der Orientierungsstufe soll durch Beobachtung und Förderung der schulischen und persönlichen Entwicklung ermittelt werden, ob die Schülerin oder der Schüler voraussichtlich erfolgreich am Gymnasium mitarbeiten kann. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den Eltern.

(2) In jedem Schulhalbjahr der Orientierungsstufe steht die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer den Eltern zu einem Einzelgespräch zur Verfügung. Sind Fördermaßnahmen festgelegt worden, sind diese mit dem Kind und den Eltern zu besprechen. Wird ein Lernplan geführt, ist dieser mit dem Kind und den Eltern zu besprechen, von den Gesprächsteilnehmerinnen und -teilnehmern abzuzeichnen und an die Beteiligten auszuhändigen.

(3) Schülerinnen und Schüler steigen ohne Versetzungsbeschluss von der Jahrgangsstufe 5 in die Jahrgangsstufe 6 auf. Am Ende der Jahrgangsstufe 5 können die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis in der Form eines Berichtszeugnisses erhalten. Am Ende der Jahrgangsstufe 6 ist ihnen ein Notenzeugnis auszustellen.

(4) In begründeten Ausnahmefällen ist das Wiederholen einer Jahrgangsstufe in der Orientierungsstufe durch Entscheidung der Klassenkonferenz einmalig zum Schuljahreswechsel möglich. Die Pflicht zur individuellen Förderung der Schülerin oder des Schülers gemäß § 6 Absatz 2 ist zu berücksichtigen und bleibt durch ein Wiederholen unberührt. Das Wiederholen ist der Schulaufsichtsbehörde anzuzeigen.

(5) Auf Empfehlung der Klassenkonferenz und mit Zustimmung der Eltern ist zum Halbjahreswechsel der Jahrgangsstufe 6 der Rücktritt in die Jahrgangsstufe 5 einmalig möglich. Der Rücktritt ist der Schulaufsichtsbehörde anzuzeigen.

(6) Ist im Einzelfall erkennbar, dass eine Schülerin oder ein Schüler den Anforderungen des Gymnasiums nicht gerecht werden kann und dadurch das Kindeswohl belastet wird, soll die Klassenkonferenz den Eltern am Ende der Jahrgangsstufe 5 einen Wechsel in die Jahrgangsstufe 5 oder 6 der Gemeinschaftsschule empfehlen. Mangelhafte Leistungen in mindestens zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache können ein Anhaltspunkt dafür sein, dass die Anforderungen des Gymnasiums gemäß Satz 1 nicht erfüllt werden können. Die Empfehlung ist schriftlich zu begründen. Stimmen die Eltern der Empfehlung zu, sind sie auf deren Anforderung durch die Schulaufsichtsbehörden beim Wechsel in die Schulart Gemeinschaftsschule zu unterstützen.

(7) Auf Antrag der Eltern kann eine Schülerin oder ein Schüler des Gymnasiums an einer Gemeinschaftsschule aufgenommen werden. Die Aufnahme soll zum Schuljahreswechsel erfolgen.

(8) Das Aufsteigen in die Jahrgangsstufe 7 erfolgt durch Versetzungsbeschluss der Klassenkonferenz am Ende der Jahrgangsstufe 6. Eine Schülerin oder ein Schüler ist versetzt, wenn die Leistungen im Zeugnis insgesamt in nicht mehr als einem Fach schlechter als ausreichend und in keinem Fach mit ungenügend benotet wurden; darüber hinaus gilt innerhalb der Fächergruppe Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache, dass ein mit mangelhaft benotetes Fach auszugleichen ist, um einen Notendurchschnitt von mindestens 4,0 zu gewährleisten. Die Pflicht zur individuellen Förderung der Schülerin oder des Schülers gemäß § 6 Absatz 2 ist zu berücksichtigen. Wenn die Voraussetzungen gemäß Satz 2 nicht erfüllt sind, kann die Klassenkonferenz die Versetzung beschließen, wenn sie zu der Auffassung gelangt, dass die Schülerin oder der Schüler im Gymnasium erfolgreich mitarbeiten kann.

(9) Eine Schülerin oder ein Schüler, die oder der trotz individueller Fördermaßnahmen gemäß § 6 Absatz 2 nicht in die Jahrgangsstufe 7 versetzt werden kann, ist in die Jahrgangsstufe 7 der Gemeinschaftsschule schrägversetzt. Die Schrägversetzung ist schriftlich zu begründen. Die Eltern sind unverzüglich nach der Entscheidung der Klassenkonferenz über die Nichtversetzung in die Jahrgangsstufe 7 zu informieren. 

Ratgeber Schulrecht

Im Folgenden sind die für die Orientierungsstufe wichtigsten schulrechtlichen Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Bestimmungen aufgeführt:

  • Landesverordnung über die Sekundarstufe I der Gymnasien (Schulartverordnung Gymnasien - SAVOGYM)
  • Landesverordnung über die Erteilung von Zeugnissen, Noten und anderen ergänzenden Angaben in Zeugnissen (Zeugnisverordnung ZVO)
  • Anzahl und Art der Leistungsnachweise in der Primar- und Sekundarstufe I (Erlass)
Kontakt

Marion-Dönhoff-Gymnasium Mölln
Auf dem Schulberg 1
23879 Mölln

Tel: 04542 / 8388 - 0

Orientierungsstufenkoordinatorin: Antje Dieckmann 
E-Mail: antje.dieckmann@schule-sh.de